Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald
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Jede ordentliche Hundehaltung beginnt bei der Hundehalterin oder beim Hundehalter.
Diese Seite gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre Verantwortung gegenüber Ihrem Hund und Ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft. Erfahren Sie, welche rechtlichen Bestimmungen zu beachten sind, wie Sie das Wohlbefinden Ihres Hundes sicherstellen. Egal, ob Sie bereits einen Hund haben oder die Anschaffung planen – hier finden Sie alle wichtigen Informationen, um ein:e verantwortungsvolle:r Hundehalter:in zu sein.
Wer in Oberösterreich einen Hund halten will, muss einige allgemeingültige Anforderungen erfüllen, die für jede:n Hundehalter:in gelten.
Hundehalter:innen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hundehalter:innen müssen vor Anschaffung des Hundes die nötige Sachkunde-Ausbildung vorweisen können.
Hundehalter:innen müssen Hunde, die über zwölf Wochen alt sind, bei ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde binnen fünf Werktagen anmelden.
Zur Anmeldung bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde muss eine Registrierungsbestätigung für den anzumeldenden Hund aus der Heimtierdatenbank des Bundes vorgelegt werden.
Es ist Hundehalter:innen verboten, ihre Hunde zum Zweck der Steigerung ihrer Aggressivität abzurichten oder zu züchten. Auch die Abgabe solcher Tiere ist verboten.
Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro bestehen.
Hundehalter:innen haben die Verantwortung dafür, dass Hunde in einer Weise beaufsichtigt, verwahrt und geführt werden, dass ein Mensch oder ein anderes Tier durch den Hund nicht gefährdet oder über ein zumutbares Maß hinaus belästigt wird. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt auf einem fremden Grundstück oder einem öffentlichen Ort herumlaufen. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur für Hunde, die für Zwecke der öffentlichen Sicherheit (z.B. Polizeihund), der Jagd, des Hilfs- und Rettungswesens oder als Assistenz- und Therapiehunde ausgebildet sind.
Bereits bevor man seinen treuen Vierbeiner aufnimmt, muss man eine theoretische Sachkunde-Ausbildung mit Prüfung positiv absolvieren.
In Oberösterreich gelten je nach Größe des Hundes, der Hunderasse bzw. bei auffälligen Hunden unterschiedliche Bestimmungen zu Ausbildungsverpflichtungen und zum Führen von Hunden im öffentlichen Raum.
Eine Nichteinhaltung der gesetzlichen Regelungen kann zu empfindlichen Strafen bis hin zur Abnahme des Hundes führen. Daher ist es für Hundehalter:innen von großer Bedeutung, über die Pflichten informiert zu sein und diese einzuhalten.
Formular Hundeanmeldung (67 KB) - .PDF