Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald
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Jede ordentliche Hundehaltung beginnt bei der Hundehalterin oder beim Hundehalter.
Hunderatgeber 2022 herunterladen
Ist der Hund älter als zwölf Wochen, ist er binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit folgenden Angaben zu melden:
Der Meldung sind anzuschließen:
Die gemeldeten Daten werden im oberösterreichischen Hunderegister gesammelt.
Im Zuge der Anmeldung im oberösterreichischen Hunderegister wird auch die Amtliche Hundemarke ausgegeben.
Der Halter hat dafür zu sorgen, dass diese an öffentlichen Orten am Halsband oder am Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird.
Bei der Beendigung der Hundehaltung ist die Hundemarke der Gemeinde zurückzugeben.
!! Achtung - es handelt sich immer um zwei Schritte die ein Hundehalter setzten muss !!
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