Meldung Hundehaltung

Jede ordentliche Hundehaltung beginnt bei der Hundehalterin oder beim Hundehalter.

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1. Eintragung in das oberösterreichische Hunderegister bei der Hauptwohnsitzgemeinde

Ist der Hund älter als zwölf Wochen, ist er binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit folgenden Angaben zu melden:

     Der Meldung sind anzuschließen:

  1. Der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis,
  2. der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht und
  3. der Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank nach § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz.

Die gemeldeten Daten werden im oberösterreichischen Hunderegister gesammelt.


2.  Ausgabe der Amtlichen Hundemarke bei der Hauptwohnsitzgemeinde

Im Zuge der Anmeldung im oberösterreichischen Hunderegister wird auch die Amtliche Hundemarke ausgegeben.

Der Halter hat dafür zu sorgen, dass diese an öffentlichen Orten am Halsband oder am Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird.

Bei der Beendigung der Hundehaltung ist die Hundemarke der Gemeinde zurückzugeben.
 

3. Entrichtung der Hundeabgabe bei der Hauptwohnsitzgemeinde


4. Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip UND Meldung der Chipnummer bei der Heimtierdatenbank des Bundes

!! Achtung - es handelt sich immer um zwei Schritte die ein Hundehalter setzten muss !!

  1. Die Implantation des Mikrochips wird von einer Tierärztin/einem Tierarzt Ihrer Wahl auf Ihre Kosten durchgeführt. Das Einsetzen des Chips erfolgt mittels einer Kanüle an der linken Halsseite, ähnlich einer Injektion und ist nahezu schmerzlos. Der Chip ist unzerbrechlich und liegt reaktionslos im Gewebe eingebettet.
  2. Der Nummerncode des Mikrochips muss nun noch in der Heimtierdatenbank des Bundes registriert werden!

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