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Eheschließung
Bitte mitbringen:
Amtlichen Lichtbildausweis
Geburtenbuchabschrift,
Staatsbürgerschaftsnachweis,
Heiratsurkunden von Vorehen,
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Meldenachweise
(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 29,07 und € 58,44, fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (Wenn ein Ehepartner zwischen 16 und 18 Jahren ist)
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Zuständig Standesamt
Zuständig
Harald Obernberger
(Buchhaltung, Allg. Verwaltung)
Andreas Schrattner
(Bauamt, Meldeamt, Standesamt, Tourismus, Allg. Verwaltung)