Infos für Bauherren

INFORMATIONEN VOR PLANUNG

Wie ist das Grundstück im Flächenwidmungsplan gewidmet? Welche Vorgaben gibt es im Bebauungsplan? Besteht für das Grundstück bereits eine Bauplatzbewilligung? Sind Grundabtretungen für eine öffentliche Verkehrsfläche notwendig? Ist ein Anschluss an Kanal, Wasserleitung, Straße möglich? Wie schaut es mit anderen Ver- und Entsorgungsleitungen aus (Strom, Telefon, Glasfaser)? Wie hoch sind die  jeweiligen Anschlussgebühren? Sind neben der Baubewilligung (Bauanzeige) auch andere Bewilligungen erforderlich (Naturschutz, Wasserrecht, Straßenrecht usw.)?

PLANUNG

Sobald Sie einen Planentwurf zur Verfügung haben, können Sie diesen am Bauamt vorprü­fen lassen. So können eventuell erforderliche Planergänzungen schon vor Fertigstellung des Einreichplanes berücksichtigt werden. Mit der Vorlage des Planentwurfes kann auch schon festgelegt werden, ob für das Bauvor­haben eine Bauanzeige oder ein Bauansuchen eingereicht werden muss und ob die Zustim­mung der Nachbarn erforderlich ist.

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BAUEINREICHUNG

Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihre Einreichunterlagen rechtzeitig am Gemeindeamt einlangen. Notwendige Ergänzungen, einzuholende Stellungnahmen usw. verzögern die Erledigung. Die Gemeinde hat die Unterlagen zudem von einem Amtssachverständigen vorprüfen zu lassen.

Sind keine Ergänzungen nötig, wird bei Bauanzeigen auch gleich ein Gutachten erstellt. Ansonsten kann ein Termin für die Bauverhandlung oder für das vereinfachte Verfahren vereinbart werden. Die jeweils aktuellen Termine erfragen Sie bitte am Bauamt.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt und ist das Gutachten positiv, erhalten Sie eine schriftliche Erledigung unter anderem mit einigen Formularen, die Sie benötigen werden (Baubeginnanzeige, Fertigstellungsanzeige).

BAUAUSFÜHRUNG

Wurde Ihr Bauverfahren mit einem Bescheid abgeschlossen, beachten Sie bitte die darin angeführten Auflagen und Hinweise! Vor den Erd- bzw. Grabungsarbeiten fragen Sie rechtzeitig bei folgenden Leitungsträgern nach:  

Infos für Bauwerber_kompakt


Sollte ein Abbruch eines Altbestandes notwendig sein, beachten Sie bitte die Hinweise des Landes OÖ zur Entsorgung von Baurestmassen und nehmen Sie Kontakt mit dem Bezirksabfallverband wegen dem Gebäudeabbruch, bzw. einer Abbruchmeldung auf.

Hingewiesen wird, dass für an Nachbargebäude angebaute Baulichkeiten ein Bauansuchen, für  den Abbruch von freistehenden Gebäuden hingegen eine Bauanzeige vorgesehen ist.

FERTIGSTELLUNG

Die Fertigstellung ist umgehend beim Gemeindeamt anzuzeigen. Etwaige im Baubescheid vorgeschriebene Atteste (z.B. Rauchfangbefund, E-Befunde usw.) sind vorzulegen. 


Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne die Bauabteilung.